Honda SZX

KLASSE AM

Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h;

  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
  • bei Verbrennungsmotoren maximal 50 cm3.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotoren);

  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit maximal 50 cm3 Hubraum.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h;

  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm3;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren maximale Nutzleistung höchstens 4 kW;
  • bei Elektromotoren Nenndauerleistung maximal 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit  von nicht mehr als 45 km/h;

  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm3;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren maximale Nutzleistung 6 kW;
  • Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie).


Mindestalter:

  • 15 Jahre (Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf nur im Inland gefahren werden)
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Vorbesitz: -

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
  • Sonderfahrten: keine

Fahrstunden immer zu je 45 Minuten.




Honda CBF 125R

KLASSE B 196

Beschreibung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Berechtigung gilt nur im Inland!

Mindestalter:

  • 25 Jahre
  • Prüfung: keine
  • Ausbildung: Nur praktische Ausbildung
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahre erforderlich

 Ausbildung: Fahrerschulung theoretisch und praktisch erforderlich

Theoretische Schulung:

  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Schulung:

  • mindestens 5 Doppelstunden praktische Schulung



Honda CBF 125R

KLASSE A 1

Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW. Klasse A1 beinhaltet die Klassen AM, L.

Mindestalter:

  • 16 Jahre
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Vorbesitz: -

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
  • Sonderfahrten: 5 x Überland; 4 x Autobahn; 3 x Dämmerung/ Dunkelheit

Fahrstunden immer zu je 45 Minuten.