• Audi A3
  • VW Golf
  • Passat GTE
  • VW Polo


KLASSE B / BF 17

Beschreibung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitendem Fahren
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Vorbesitz: -

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
  • Sonderfahrten: 5 x Überland; 4 x Autobahn; 3 x Dämmerung/ Dunkelheit

Fahrstunden immer zu je 45 Minuten.





Böckmann 2,7

KLASSE BE

Beschreibung:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre in begleitendem Fahren
  • Prüfung: Nur praktische Prüfung
  • Ausbildung: Nur praktische Ausbildung
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich

Theoretische Ausbildung:

  • keine

    Praktische Ausbildung:

    • Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
    • Sonderfahrten: 3 x Überland; 1 x Autobahn; 1 x Dämmerung/ Dunkelheit


    Fahrstunden immer zu je 45 Minuten.





    KLASSE B 96

    Beschreibung:
    Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

    Mindestalter:

    • 18 Jahre / 17 Jahre in begleitendem Fahren
    • Prüfung: keine
    • Ausbildung: Nur praktische Ausbildung
    • Vorbesitz: Klasse B erforderlich

     Ausbildung: Fahrerschulung erforderlich

    • 2,5 Stunden (150 Minuten) theoretische Schulung (Entfällt wenn die Klasse B und B 96 in einem Ausbildungsgang beantragt werden)
    • 3,5 Stunden (210 Minuten) praktische Übungen
    • 1,0 Stunden (60 Minuten) Fahren im Realverkehr