KLASSE C 1 / C 1E

Beschreibung: Klasse C 1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.  Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse  von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


Beschreibung: Klasse C 1E

Kombinationen mit eine zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12.000 kg, bestehend aus:

a.) einem Kraftfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse,

b.) einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg.


Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich (bei Erwerb Klasse CE1, ist die Klasse C1 als Vorbesitz erforderlich)

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
  • Unterweisung am Fahrzeug (bei der Klasse C1)
  • Verbinden und Tennen von Zügen (bei der Klasse C1E)
  • Sonderfahrten:
  • Klasse C1 (Erwerb ohne C1E): 3 x Überland; 1 x Autobahn; 1 x Dämmerung/ Dunkelheit
  • Klasse C1 und C1E (bei gemeinsamer Ausbildung): Zugfahrzeug: 1 x Überland; 1 x Autobahn; 0 x Dämmerung/ Dunkelheit; Zug: 3 x Überland; 1 x Autobahn; 2 x Dämmerung/ Dunkelheit

Fahrstunden immer zu je 45 Minuten.


Hinweis:

Die Klasse C1 oder C1E können als Erweiterung einzeln erworben werden. Werden beide Klassen, C1 und C1E, in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben, reduzieren sich die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten.




MAN TGA18.360

KLASSE C / CE

Beschreibung: Klasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.  Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse  von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


Beschreibung: Klasse CE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.


Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Hilfsorganisationen z.B. Feuerwehr, nur bei der Klasse C möglich)
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (jeweils für die Klasse C und CE)
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich (bei Erwerb Klasse CE, ist die Klasse C als Vorbesitz erforderlich)

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Bei der Klasse CE zusätzlich noch 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Bei Vorbesitz der Klasse C und Erweiterung auf die Klasse CE: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung:

  • Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
  • Unterweisung am Fahrzeug (bei der Klasse C)
  • Verbinden und Tennen von Zügen (bei der Klasse CE)
  • Sonderfahrten:
  • Klasse C (Erwerb ohne CE): 5 x Überland; 2 x Autobahn; 3 x Dämmerung/ Dunkelheit
  • Klasse CE (Erweiterung von C): 5 x Überland; 2 x Autobahn; 3 x Dämmerung/ Dunkelheit
  • Klasse C und CE (bei gemeinsamer Ausbildung): Zugfahrzeug: 3 x Überland; 1 x Autobahn; 0 x Dämmerung/ Dunkelheit; Zug: 5 x Überland; 2 x Autobahn; 3 x Dämmerung/ Dunkelheit

Fahrstunden immer zu je 45 Minuten.


Hinweis:

Die Klasse C oder CE können als Erweiterung einzeln erworben werden. Werden beide Klassen, C und CE, in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben, reduzieren sich die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten.

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