KLASSE L

Beschreibung:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung von land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall darf der Fahrer nicht schneller als 25 km/h fahren.


Mindestalter:

  • 16 Jahre
  • Prüfung: Theoretische  Prüfung
  • Ausbildung: Theoretische  Ausbildung
  • Vorbesitz: -

Theoretische Ausbildung:

  • Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht, 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung: keine




    KLASSE T

    Beschreibung:
    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach der Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

    Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden.

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahrerlaubnisinhaber nur Zugmaschinen mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h führen. Klasse T beinhaltet die Klassen AM, L.

    Mindestalter:

    • 16 Jahre
    • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
    • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
    • Vorbesitz: -

    Theoretische Ausbildung:

    • Bei Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht, 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundunterricht, 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

    Praktische Ausbildung:

    • Übungsstunden: Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
    • Abfahrtkontrolle
    • Verbinden und Trennen
    • Sonderfahrten: keine

    Fahrstunden immer zu je 45 Minuten.

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