Berufskraftfahrerweiterbildung "SZ 95"

Das müssen Berufskraftfahrer*innen wissen

Welche Inhalte in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation vermittelt werden müssen, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung listet alle Fähigkeiten und Kenntnisse auf, die Anwärter*innen auf den Beruf des Kraftfahrers verfügen müssen – zusätzlich zum Führerscheinwissen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. 

 

Es gibt 3 große Kenntnisbereiche

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

 

Termine

Samstag, 07.12.2024

Modul 1. Eco-Training & Assistenzsysteme

1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2

Samstag, 14.12.2024

Modul 2. Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr

Samstag, 21.12.2024

Modul 3. Gefahrenwahrnehmung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen

1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste

1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige       Benutzung des Fahrzeugs

3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Samstag, 11.01.2025

Modul 4. Schadensprävention

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherung der Ladung

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen

3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

3.2 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung

Samstag, 18.01.2025

Modul 5. Sicherheit für Ladung & Fahrgast

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherung der Ladung

1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste

1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige       Benutzung des Fahrzeugs

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.