Klasse C / CE

Klasse C/ CE (die Klasse C kann alleine erworben werden oder gemeinsam mit der Klasse CE)

Klasse "C" / "CE"

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

  • Mindestalter: 21 Jahre (bei Klasse C 18 -Jahre, z.B. Feuerwehr, Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Vorbesitz:  Klasse B erforderlich
  • Einschluss: AM, L, C1, 

 

  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung 
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theoretische Ausbildung:
    Bei Erweiterung: 

        6x   Doppelstunden Grundunterricht
      10x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Bei CE noch zusätzlich

        4x  Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

            Bei Vorbesitz der Klasse C auf CE

        6x Doppelstunden Grundunterricht
        4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

 

  • Praktische Ausbildung:
    Übungsstunden: 

Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers. 

            Unterweisung am Fahrzeug:

                        Funktions- und Sicherheitskontrollen

            Verbinden und Trennen von Zügen (nur bei C1E)

 

  • Sonderfahrten: 

                                                           Nur C              C und CE 

                                                                                    Solo:    Zug:    Gesamt:

  • Überland:                                    5                      3         5             8
  • Autobahn:                                   2                      1         2             3
  • Dämmerung/Dunkelheit:         3                      0         3             3

 

Klasse "C1" / "C1E"

Klasse C1/ C1E (die Klasse C1 kann alleine erworben werden oder gemeinsam mit der Klasse C1E)

Klasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse C1E

Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12.000 kg, bestehend aus

a) einem Kraftfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, 

b) einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg

  • Mindestalter: 18 Jahre 
  • Vorbesitz:  Klasse B erforderlich
  • Einschluss: AM, L

 

  • Prüfung: Theoretische (nur für die Klasse C1) und praktische Prüfung (je für die Klasse C1 und C1E)
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theoretische Ausbildung:
    Bei Erweiterung: 

        6x Doppelstunden Grundunterricht
        6x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

            Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D

        6x Doppelstunden Grundunterricht
        2x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

 

  • Praktische Ausbildung:
    Übungsstunden: 

Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers. 

            Unterweisung am Fahrzeug:

                        Funktions- und Sicherheitskontrollen

            Verbinden und Trennen von Zügen (nur bei C1E)

 

  • Sonderfahrten: 

                                                           Nur C1            C1 und C1E 

                                                                                    Solo:    Zug:    Gesamt:

  • Überland:                                   3                      1         3             4
  • Autobahn:                                  1                      1         1             2
  • Dämmerung/Dunkelheit:        1                      0         2             2


 

 

 

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