Klasse C/ CE (die Klasse C kann alleine erworben werden oder gemeinsam mit der Klasse CE)
Klasse "C" / "CE"
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
6x Doppelstunden Grundunterricht
10x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bei CE noch zusätzlich
4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz der Klasse C auf CE
6x Doppelstunden Grundunterricht
4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
Unterweisung am Fahrzeug:
Funktions- und Sicherheitskontrollen
Verbinden und Trennen von Zügen (nur bei C1E)
Nur C C und CE
Solo: Zug: Gesamt:
Klasse "C1" / "C1E"
Klasse C1/ C1E (die Klasse C1 kann alleine erworben werden oder gemeinsam mit der Klasse C1E)
Klasse C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Klasse C1E
Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12.000 kg, bestehend aus
a) einem Kraftfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
b) einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
6x Doppelstunden Grundunterricht
6x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D
6x Doppelstunden Grundunterricht
2x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
Unterweisung am Fahrzeug:
Funktions- und Sicherheitskontrollen
Verbinden und Trennen von Zügen (nur bei C1E)
Nur C1 C1 und C1E
Solo: Zug: Gesamt:
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