Klasse "BE"
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren 17)
- Vorbesitz: B
- Prüfung: nur praktische Prüfung
- Ausbildung: nur praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung: keine
- Praktische Ausbildung:
Übungsstunden:
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
- Sonderfahrten:
- Überland: 3
- Autobahn : 1
- Dämmerung/ Dunkelheit: 1
Klasse "B 96" (Schlüsselzahl)
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.
- Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren 17)
- Prüfung: keine
- Ausbildung: Fahrerschulung
2,5 Stunden (150 Minuten) theoretische Schulung
(Entfällt wenn B und B96 in einem Ausbildungsgang beantragt werden)
3,5 Stunden (210 Minuten) praktische Übungen
1,0 Stunden (60 Minuten) Fahren im Realverkehr