Berufskraftfahrerweiterbildung "SZ 95"

Das müssen Berufskraftfahrer*innen wissen

Welche Inhalte in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation vermittelt werden müssen, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung listet alle Fähigkeiten und Kenntnisse auf, die Anwärter*innen auf den Beruf des Kraftfahrers verfügen müssen – zusätzlich zum Führerscheinwissen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. 

 

Es gibt 3 große Kenntnisbereiche

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

 

Termine der 4.Welle

Samstag, 06.12.2025

Modul 1. Intelligent fahren

1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2

Samstag, 13.12.2025

Modul 2. Rechtssicher dokumentieren

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

Samstag, 20.12.2025

Modul 3. Sicher & gesund unterwegs

1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen

3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Termin nach Rücksprache

Modul 4. Professionell & kundenorientiert

3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen

3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

Samstag, 17.01.2026

Modul 5. Güterverkehr Spezial

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherung der Ladung

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Die unterstrichenen Unterkenntnisbereiche stehen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit nach § 4 Absatz 1 BkrFQV.

 

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