Berufskraftfahrerweiterbildung "SZ 95"
Das müssen Berufskraftfahrer*innen wissen
Welche Inhalte in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation vermittelt werden müssen, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung listet alle Fähigkeiten und Kenntnisse auf, die Anwärter*innen auf den Beruf des Kraftfahrers verfügen müssen – zusätzlich zum Führerscheinwissen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.
Es gibt 3 große Kenntnisbereiche
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Termine der 4.Welle
Modul 1. "Intelligent fahren"
Samstag, 05.12.26
1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Modul 2. "Rechtssicher dokumentieren"
Samstag, 12.12.26
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr
Modul 3. "Sicher & gesund unterwegs"
Samstag, 19.12.26
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4. "Professionell & kundenorientiert"
Samstag, 15.01.27
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Modul 5. "Güterverkehr Spezial"
Samstag, 23.01.27
1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehr und der Marktordnung
Die unterstrichenen Unterkenntnisbereiche stehen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit nach § 4 Absatz 1 BkrFQV.