Klasse "T" 

Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h.

Alle Fahrzeugarten müssen nach der Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. 

Hinter allen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden

  • Mindestalter: 16 Jahre (für die bbH 40 km/h, ist der Fahrer 18 Jahre bis bbH 60 km/h)

 

  • Einschluss: AM, L

 

  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theoretische Ausbildung:
    Bei Ersterwerb: 

      12x Doppelstunden Grundunterricht
        4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Bei Erweiterung: 

        6x Doppelstunden Grundunterricht
        4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

  • Praktische Ausbildung:
    Übungsstunden: 

Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers. 

            Unterweisung am Fahrzeug:

                        Funktions- und Sicherheitskontrollen

            Verbinden und Trennen von Zügen

  • Sonderfahrten: 
    • keine

 

 

Klasse "L"

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. 

  • Mindestalter: 16 Jahre

 

  • Einschluss: keine

 

  • Prüfung: nur theoretische Prüfung
  • Theoretische Ausbildung:
    Bei Ersterwerb: 

      12x Doppelstunden Grundunterricht
        2x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

 

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