Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h.
Alle Fahrzeugarten müssen nach der Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter allen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden
12x Doppelstunden Grundunterricht
4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bei Erweiterung:
6x Doppelstunden Grundunterricht
4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
Unterweisung am Fahrzeug:
Funktions- und Sicherheitskontrollen
Verbinden und Trennen von Zügen
Klasse "L"
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
12x Doppelstunden Grundunterricht
2x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
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