Klasse "T"
Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h.
Alle Fahrzeugarten müssen nach der Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter allen Fahrzeugen dürfen Anhänger mitgeführt werden
- Mindestalter: 16 Jahre (für die bbH 40 km/h, ist der Fahrer 18 Jahre bis bbH 60 km/h)
- Einschluss: AM, L
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung:
Bei Ersterwerb:
12x Doppelstunden Grundunterricht
4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bei Erweiterung:
6x Doppelstunden Grundunterricht
4x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Praktische Ausbildung:
Übungsstunden:
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie richten sich je nach Begabung (psychomotorisches Lernen), Vorkenntnissen sowie dem technischen Verständnis eines jeden Bewerbers.
Unterweisung am Fahrzeug:
Funktions- und Sicherheitskontrollen
Verbinden und Trennen von Zügen
- Sonderfahrten:
- keine
Klasse "L"
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: keine
- Prüfung: nur theoretische Prüfung
- Theoretische Ausbildung:
Bei Ersterwerb:
12x Doppelstunden Grundunterricht
2x Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht