Berufskraftfahrer- Weiterbildung       (SZ95)

Wir sind staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Weiterbildung für Berufskraftfahrer.



Gemäß §5 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) in Verbindung mit §4 BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) sind Lkw- und Bus-Fahrer alle 5 Jahrer verpflichtet eine Weiterbildung von 35 Stunden nachzuweisen.

Die Verpflichtung gilt für alle Inhaber der Fahrerlaubnis C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE, die gewerbliche Fahrten durchführen.




















Modul 1      "Eco-Training und Assistenzsysteme"

Es werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt:

1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2







Modul 2      "Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber"

Es werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt:

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr








Modul 3      "Gefahrenwahrnehmung"

Es werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt:

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen

3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen




Modul 4      "Schadensprävention"

Es werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt:

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiveb Image des Unternehmens beiträgt

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung



Modul 5      "Sicherheit für Ladung und Fahrgast"

Es werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt:

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und Komforts der Fahrgäste

1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs